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Zuzahlungen  

Seit dem 01.01.2004 gelten neue Zuzahlungen. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Neuregelungen für unsere Klinik für gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren vor. Kinder und Jugendliche sind mit Ausnahme von Fahrkosten generell von der Zuzahlung befreit.

Stationäre Behandlung/ Anschlussrehabilitation:
Wer im Krankenhaus behandelt wird, muss pro Tag zehn Euro zuzahlen. Die Zuzahlungen werden auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Diese Regelung gilt auch für die Anschlussrehabilitation. In diesem Fall werden die Zuzahlungen der Krankenhausbehandlung angerechnet. Das heißt, niemand muss mehr als maximal 280 Euro pro Kalenderjahr zuzahlen.

Rehabilitation- ambulant und stationär:
Wer in einer Rehaklinik stationär untergebracht wird oder eine ambulante Rehabilitation macht, zahlt ohne zeitliche Begrenzung zehn Euro pro Tag zu.

Fahrkosten:
Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft nur noch in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung. Auch dann muss der Patient - ebenso wie bei Fahrten zur stationären Behandlung- zehn Prozent der Fahrkosten zuzahlen, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro.

Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel:
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Verbandmittel, Hilfsmittel (z.B. Gehstützen) Müssen Patient zukünftig zehn Prozent der Kosten selbst tragen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf, höchstens zehn Euro.

Heben Sie jede Quittung auf!

Für jede Zuzahlung erhalten Sie eine personifizierte Quittung. Das gilt auch für die Quittungen Ihres Ehepartners oder Kindes. Wenn die Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, lassen Sie von Ihrer Krankenkasse prüfen, ob Sie für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreit werden können. Bei der Berechung der Belastungsgrenze zählen seit dem 01.01.2004 auch die Zuzahlungen für stationäre Behandlung.


 
Prof.Dr. Lukoschek

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Aktualisiert am: 28.02.2012



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